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Indikationen für eine Vitamin-C-Infusion

Erhöhter Bedarf bei Sportlern und Patienten, die vermehrt orale Kontrazeptiva, Sulfonamide, Cortison und Aspirin einnehmen.

  • Infektionskrankheiten
  • Wundheilungsstörungen
  • Erhöhte Cholesterinwerte
  • Arteriosklerose
  • Bluthochdruck
  • Tumorerkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Nikotinabusus
  • Eisenmangel
  • Arthrose
  • Osteoporose

Meditivan Aufbaukur

Da wir im Winter zu wenige B-Vitamine aufnehmen, kann es zu Mangelsymptomen kommen.  Typische Symptome sind: Erschöpfung,  Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Schlafstörung, Leistungsabfall, Konzentrationsschwäche und Appetitlosigkeit. Medivitan enthält Vitamin B6, B12 und Folsäure und bringt Ihnen die gewohnte Energie zurück. Die Aufbaukur besteht aus 10 bis 12 intramuskulären Spritzen. Bei Patienten, die Blutverdünner einnehmen, sind 10 bis 12 intravenöse Kurzinfusionen empfehlenswert. Medivitan wird 2 x wöchentlich verabreicht.

Vitamin C-Infusion

Besondere Risikogruppen für einen Vitamin-C-Mangel sind Sportler und chronisch erkrankte Patienten und Raucher. Bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten unterstützen homöopathische Mittel das Vitamin C. In einer Vitamin-C-Infusion sind mindestens 7,5 g Vitamin C enthalten. Durch Nahrungsaufnahme, Tabletten, Kapseln, Pulver und Nahrungsergänzungsmittel ist es nicht möglich, diese Vitamin-C-Konzentration dem Körper an einem Tag zuzuführen.

Eigenbluttherapie

Sie ist eine Alternative bei Allergien, Infektanfälligkeit, chronischen Erkrankungen sowie Hautleiden  ... Falls Sie unter einer Allergie, Infektanfälligkeit, einer chronischen Erkrankung oder einer Hauterkrankung leiden, lohnt es sich, eine Eigenbluttherapie durchzuführen. Sie gehört als unspezifische Reiztherapie (Umstimmungstherapie) zu den klassischen naturheilkundlichen Verfahren. Das eigene Blut wird nach dem Aufenthalt außerhalb des Körpers von diesem als "fremd" angesehen und löst so eine Immunreaktion des Körpers aus bzw. stimuliert desen körpereigene Abwehr und
kann durch Hinzumischen eines pflanzlichen, tierischen oder homöopathischen Mittels noch verstärkt werden.

In Abgrenzung zur fachärztlichen Versorgung definierter Tätigkeitsbereich nach § 73 Abs. 1 SGB V: "Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung."